Wenn ein Vorwurf ein Leben zerstört
Die Folgen falscher Anschuldigungen sexuellen Missbrauchs im Familienkontext
Falsche Anschuldigungen des sexuellen Missbrauchs haben schwerwiegende Auswirkungen, die weit über die beschuldigten Väter hinausgehen. Sie reißen Kindern ihre Bezugspersonen weg und zeigen auf, wie ein System versagt und oftmals wegschaut. Im Folgenden wird dargelegt, was tatsächlich geschieht und welche Folgen das Schweigen in solchen Situationen nach sich zieht.
Der falsche Vorwurf des sexuellen Missbrauchs – ein Mittel im Sorgerechtsstreit
Häufig werden Anschuldigungen des sexuellen Missbrauchs, vor allem in Sorgerechts- und Scheidungsstreitigkeiten, als taktisches Mittel genutzt. Meist sind es die Mütter, die diese Vorwürfe erheben, ohne dass sie mit Konsequenzen rechnen müssen. Laut einer Entscheidung des Amtsgerichts Schwelm fällt ein solcher Vorwurf unter die freie Meinungsäußerung und bleibt für die Täterinnen meistens folgenlos. Justiz und Jugendämter bestärken die Frauen oftmals noch in ihrem Vorgehen. Dies verhöhnt die tatsächlichen Opfer sexuellen Missbrauchs, denn diejenigen, die falsche Anschuldigungen erheben, müssen selten Konsequenzen fürchten.
In vielen Fällen geben die Mütter vor, lediglich die Angaben der Kinder wiederzugeben und tarnen ihr Vorgehen als Fürsorglichkeit. Besonders dann, wenn sie ihre Tochter nicht manipulieren können – etwa, weil diese noch zu jung ist – wird dieses Vorgehen gewählt, um den Vater dauerhaft zu diskreditieren.
Persönliche und mediale Beispiele für die Konsequenzen
Die Auswirkungen auf die betroffenen Männer sind dramatisch. Medien wie das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ und die „Bild Zeitung“ haben über solche Fälle berichtet:
Wer sind die wahren Opfer?
Die eigentlichen Opfer dieser Vorgehensweise sind die Kinder. Insbesondere Mädchen verlieren von einem Tag auf den anderen den Kontakt zum Vater, was zu tiefgreifenden Verlustängsten führen kann. Aber auch Kinder, die tatsächlich sexuellen Missbrauch erleben mussten, leiden darunter, denn die Behörden werden durch häufige falsche Vorwürfe überlastet und verlieren ihre Sensibilität für echte Fälle.
Ein effektiver Schutz vor solchen Machenschaften wäre möglich, wenn falsche Vorwürfe konsequent und mit abschreckenden Sanktionen geahndet würden oder Manipulation von Kindern von Anfang an unterbunden würde. Doch das passiert nicht – im Gegenteil: Die Behörden und die Justiz versagen in solchen Fällen auf ganzer Linie. Oft agieren Verfahrensbeistände parteiisch zugunsten der Mütter, unabhängig von deren Verhalten.
Konkrete Auswirkungen eines falschen Vorwurfs: Ein Fallbeispiel
Die Kindesmutter gibt bei einem Termin bei ProFamilia Anfang Februar 2021 wahrheitswidrig an, dass sich die gemeinsame Tochter in der Nacht vom 22. November auf den 23. November 2020 an sie gewandt habe und ihr gegenüber angab, mit dem Vater duschen zu gehen und dies als „ekelig" zu empfinden, zudem würde der Vater sie im Intimbereich eincremen, bis sie Schmerzen habe. Die Mitarbeiterin bei ProFamilia, gibt – obwohl ihr der Konflikt auf Elternebene bekannt ist und die zeitliche Verspätung von drei Monaten hätte auffallen müssen – eine Meldung gemäß §8a SGB VIII gegenüber dem Jugendamt Schwelm ab.
Über ein halbes Jahr wurden die Umgangskontakte zwischen Tochter und Kindesvater ausgesetzt – das Vorgehen des Jugendamts Schwelm war vollkommen unverhältnismäßig. In dem halben Jahr durfte der Vater weder mit der Tochter telefonieren noch durfte er Briefe schreiben. Zur Aufklärung der Vorwürfe musste die Tochter in ein Jugendheim ziehen. Der Vater konnte dann via Briefen, mitgehörten Telefonate und mehreren begleiteten Umgängen, den falschen Vorwurf des sex. Missbrauchs entkräften. Eine seelische und nervenaufreibende Zeit, die bei weitem nicht jeder Vater „überlebt“.
Es dauerte ein Jahr bis wieder normale Umgänge wie vor dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs zwischen Vater und Tochter stattfanden. Aber von all dem will weder ein Gericht, schon gar nicht ein Jugendamt aber auch die Verfahrensbeiständin etwas wissen.
Mittlerweise – nach 2,5 Jahren im Heim – und dem erfolgreichen Gang vor das Bundesverfassungsgericht durch den Vater, um u.a. zu erreichen, dass seine Tochter nicht mehr in einem Heim leben muss, lebt die Tochter im Haushalt des Vaters. Insbesondere das erste Jahr des Zusammenlebens war von großen Verlustängsten der Tochter gekennzeichnet. Es gab so gut wie keine Nacht, in der die Tochter nicht aufwachte und nach ihrem Vater sah, ob er noch anwesend wäre.
Letztendlich eine Odyssee für Vater und Tochter – vor den Augen der Behörden und Justiz! Das Leben der vollkommen unschuldigen, damals siebenjährigen Tochter wurde massiv beeinflusst. Und was tun die Behörden gegen den falschen Vorwurf des sexuellen Missbrauchs erhoben durch die Kindesmutter –NICHTS, im Gegenteil, siehe unten.
Staatsanwaltschaft Hagen:
Gegen den falschen Vorwurf des sexuellen Missbrauchs reicht der Kindesvater eine Strafanzeige gegen die Mutter ein.
Aber die Staatsanwaltschaft Hagen stellt das Ermittlungsverfahren ein,
- zum einen weil die Beschuldigte strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist (Was übrigens nicht ganz korrekt ist: Da die Kindesmutter einen Polizisten geschlagen hatte, wurde sie zu 95 Tagessätzen vom Amtsgericht Schwelm verurteilt, was dann aber vom Landgericht Hagen aufgehoben wurde.) und
- zum anderen, weil kein öffentliches Interesse besteht.
Die Staatsanwaltschaft leistet dabei juristisch „ganze Arbeit“ im Sinne der Mutter. Das Verfahren wurde gemäß §153 Abs. 1 der Strafprozessordnung eingestellt. Damit ist eine Beschwerde gegen die Einstellung des Strafverfahrens bei der Staatsanwaltschaft und einer möglichen Klageerzwingungsverfahren beim Oberlandesgericht von vorneherein ausgeschlossen. Auch der Versuch der Privatklage wurde vom Amtsgericht Schwelm abgelehnt, da die Staatsanwaltschaft „die Einstellung des Verfahrens mit einem Offizialdelikt“ zusammengetroffen hat. Damit wurde die Privatklage durch das Amtsgericht Schwelm abgelehnt. Die Beschwerde gegen die Einstellung der Privatklage, wurde vom Landgericht Hagen bestätigt.
Ergänzt werden sollte noch: Die Kindesmutter hat das gut gemeinte Gewaltenschutzverfahren in ihrem Sinne ausgenutzt und drei Gewaltenschutzverfahren gegen den Vater der insgesamt drei Kinder erhoben. Alle drei Verfahren wurden jeweils mit eidesstattlichen Falschaussagen erhoben. In allen drei Fällen hat die Staatsanwaltschaft Hagen die erhobenen Strafanzeigen des Kindesvaters gegen die Mutter eingestellt
In Summe hat der unschuldige Vater aufgrund der Entscheidungen von Amts- und Landgericht keine Chance die Kindesmutter strafrechtlich für den falschen Vorwurf des sexuellen Missbrauchs zur Rechenschaft zu ziehen. Im Gegenteil, die Mutter fühlt sich in Ihrem skrupellosen Vorgehen bestärkt. Das Jugendamt Schwelm als auch die Verfahrensbeiständin tun ebenfalls nichts und behandelt die Mutter als hätte es die skrupellosen Vorgänge nie gegeben. Der Diebstahl geringwertiger Sachen zieht in Deutschland deutlich mehr strafrechtliche Konsequenzen nach sich, als der falsche Vorwurf des sexuellen Missbrauchs. Was sagt dies zur Stellung und dem Schutz unserer Kinder in unserer Gesellschaft aus?
Amtsgericht Schwelm:
Gegen den falschen Vorwurf des sexuellen Missbrauchs reicht der Vater eine Unterlassungsklage ein.
Die Unterlassungsklage wird vom Amtsgericht abgelehnt ,da „…wahre Tatsachenbehauptungen …….durch Art. 5 GG (Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten) privilegiert sind…“.
Demnach ist der falsche Vorwurf des sexuellen Missbrauchs – und deren erheblichen Auswirkungen - durch die Meinungsfreiheit in Deutschland gedeckt
Zudem gibt die Richterin in dem Beschluss an:
„…Ferner ist es gerade auch der Antragsteller, der immer wieder diese Äußerungen (Anmerkung: gemeint ist der falsche Vorwurf des sexuellen Missbrauchs) zum Gegenstand macht. In den letzten Verfahren waren die Äußerungen nicht Gegenstand einer Entscheidung oder haben sich negativ zu Lasten des hiesigen Antragstellers ausgewirkt. Das Thema wäre lange erledigt, wenn nicht immer der Antragsteller es wieder zu Sprache bringen würde…“
Der Kindesvater soll schlicht „mundtot“ gemacht werden. Und: die „Äußerungen“ welche falsch erhoben wurden, hatten bisher keinerlei negativen Auswirkungen für die Mutter. Im Gegenteil: das Amtsgericht Schwelm hat bereits durchklingen lassen, dass der Kindesmutter Trennungsgeld zusteht – trotz des falschen Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs.
Der Vater hat gegen den Beschluss bzgl. der Unterlassungsklage des Amtsgericht Schwelm Beschwerde beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht. Die anderen Verfahren dauern ebenfalls noch an.